Der Große Senat des Bundesfinanzhofs stellte bereits mit Beschluss vom 21.9.2009 fest, dass Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind (sog. gemischte Aufwendungen) grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind.
Künftig werden Kreditnehmer besser als bisher vor unseriösen Lockvogelangeboten geschützt. Sie erhalten mehr Informationen und können so Kreditangebote besser miteinander vergleichen. Außerdem werden die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen vereinheitlicht. Nachfolgend soll auf die wichtigsten Änderungen in Kurzform hingewiesen werden:
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie für Zahlungsdienste haben die Banken auch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst. Aufgrund der Änderungen bei Überweisungen und Einzahlungen müssen die Bankkunden hier künftig genauer aufpassen. Die Hausbank ist jetzt nicht mehr verpflichtet, die Kontonummer beziehungsweise die Bankleitzahl mit dem Empfängernamen abzugleichen. Diese Änderungen gelten sowohl für Überweisungen am SB-Terminal oder Überweisungsbelege aus Papier (die der Kunde in den Hausbriefkasten einwirft) sowie für Einzahlungen.
Bei der Änderung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung darf das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Erholungsurlaubs nicht in der Weise angepasst werden, dass der in Vollzeitbeschäftigung erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht möglich war, auf das Ausmaß bei Teilzeitbeschäftigung reduziert wird.
Ferner ist es untersagt, dass der Arbeitnehmer diesen Urlaub nur mehr mit einem geringeren Urlaubsentgelt verbrauchen kann.
Der Steuerbürger kann beim Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung eines genau bestimmten und noch nicht verwirklichten Sachverhalts beantragen. Derartige verbindliche Auskünfte sind infolge einer Änderung der Abgabenordnung seit dem Jahr 2007 gebührenpflichtig.
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
01.01.2009 – 30.6.2009 = 1,62 %
01.07.2009 – 31.12.2009 = 0,12 %
seit 01.01.2010 = 0,12 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
Im Verlauf des Jahres 2009 ergab sich in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf, der wegen des Endes der 16. Legislaturperiode in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte. Das Jahressteuergesetz 2010 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene Maßnahmen. Inhaltlich hervorzuheben sind u. a. folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
01.01.2009 – 30.6.2009 = 1,62 %
01.07.2009 – 31.12.2009 = 0,12 %
seit 01.01.2010 = 0,12 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Eine Ermittlung des Nutzungsanteils nach dem Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten kommt in Betracht, wenn dieses Verhältnis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.