Pressemitteilung Nr. 55/2010 vom 29. Juli 2010 des Bundesverfassungsgerichts
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingerichtet… Lesen Sie hier mehr auf der Internetseite des Bundesverfassungsgericht