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Änderungen der Steuerberatergebührenverordnung

Steuerberatervergütungsverordnung wird im Jahre 2020 durch die 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen ein weiteres Mal geändert

Die von der Bundesregierung beschlossene Mantelverordnung wurde am 05.06.2020 vom Bundesrat verabschiedet.
Der Referentenentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Die Anforderung, dass der Steuerberater Rechnungen eigenhändig unterschreiben muss, entfällt.
  • Die Obersätze verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens beziehungsweise des Gegenstandswerts (§§ 13, 25, 34, Anlagen 1 bis 4) werden aufgrund gestiegener Kosten der Steuerberater erhöht.
  • Mit der Erhöhung des Auslagenersatzes für Geschäftsreisen werden die Werte an die des RVG angeglichen.

Die Änderungen der Steuerberatergebührenverordnung treten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Zum Bundesgesetzblatt

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