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Basiszins / Verzugszins

  • <align ="CENTER">Verzugszinssatz ab 1.1.2002: </align>(§ 288 BGB)

Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte

Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte


  • Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
    maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
  • 01.01.2009 - 30.6.2009 = 1,62 %
    01.07.2009 - 31.12.2009 = 0,12 %
    seit 01.01.2010 = 0,12 %

     

    Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
    http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php

    Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!

     

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