40 Jahre
Erfahrung
für Sie!
40 Jahre Erfahrung für Sie!

Vereins-Mitgliedsbeiträge

Der Bundesfinanzhof hat die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen durch ein Urteil weiter eingegrenzt. So können Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht steuermindernd abgezogen werden.

Zurück