Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 30. März 2020 eine Ergänzung zur Bekanntmachung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows veröffentlicht.
Hierdurch gelten abweichend von der bisherigen Richtlinie, dass KMU, die auf Grund der aktuellen Krise eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater benötigen, einen Zuschuss in Höhe von max. Euro 4.000 geltend machen können.
Die Anträge müssten spätestens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt worden sein.
Nähere Ausführungshinweise zu der entsprechenden Vorgehensweise regelt ein Merkblatt des BAFA welches hierüber www.bafa.de abrufbar ist.